Wann gilt Bodenbelag als abgewohnt?
Frage von rinsepinsel: Wann gilt Bodenbelag als abgewohnt?
Habe in unserer Mietswohnung Teppichboden. Wohnen jetzt 7 Jahre hier, der Belag ist ca. 8 Jahre alt. Ist ziemlich abgenutzt (Billigbelag), im Wohnzimmer hat er einen durch uns verursachtes Bügeleisenabdruck ![]()
Müssen wir diesen ersetzen, wenn wir ausziehen? Im Netz fand ich nur die Antwort, dass die Nutzungsdauer für Textilbodenbeläge max. 10 Jahre dauert. Andere geben Zeiten zwischen 5-10 Jahren an. Wer hat das nun genau zu entscheiden?
Beste Antwort:
Answer by Gnurpel
Genau entscheidet das der Vermieter, aber wenn du selbst ihn schon für abgenutzt hältst, dann erneuere ihn doch. Und natürlich dann auch mit dem Billigsten.
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29. Januar 2012 um 08:46
Na ich würde mit dem Vermieter sprechen. Eventuell will der Nachmieter ja einen anderen Belag reinmachen, aber eine gewisse Nutzungsentschädigung dürft ihr dann doch berappen. Das ist immer eine Absprache mit dem Vermieter. Ich finde es sollte immer der Mieter sich so einrichten wie er will. D.h. er kauft den Bodenbelag, und der Nachmieter kauft wieder den Bodenbelag, dann hat jeder den Belag den er mag.
Gruß
Franky
29. Januar 2012 um 08:47
Wenn der Bodenbelag als mitvermietet im MV steht, dann kann er nach 5-7 Jahren als abgewohnt und erneuerungsbedürftig anzusehen ist. Bei Auszug ist vom Mieter allerdings hier nur der Belag im Wohnzimmer auszuwechseln. Bügeleisenflecken sind keine Abnutzung.
29. Januar 2012 um 09:00
Kommt ganz darauf an was im Mietvertrag steht, denn ich kenne das nur dass ein Teppich bereits nach 5 Jahren als abgewohnt gilt. Es richtet sich aber auch danach in welchem Raum dieser verlegt ist. Wohn und Essbereich haben kürzere Abnutzungsdauer wie jetzt z.B Schlafzimmer
29. Januar 2012 um 09:15
Bestimmt habt ihr eine Haftpflichtversicherung. Frage doch dort mal nach. Die haben auch einen ” Spiegel ” über den Wertverfall. Nach 8 Jahren kann der Teppich keinen Wert mehr haben, das sagt einem der Menschenverstand. Im Streitfall würde ich in den Mieterverein eintreten, die stellen zur Not den Anwalt.
29. Januar 2012 um 09:30
Wenn der Bodenbelag bereits beim Einzug drin war, gehört er zur Wohnung und muss beim Vermieter ersetzt werden.
Wenn ihr ihn reingelegt habt, müsst ihr ihn ersetzten – ist wohl klar.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nach SPÄTESTENS 10 Jahren der Bodenbelag verwohnt ist. Wenn er also jetzt schon hinüber ist, mache den Vermieter höfflich und nett darauf aufmerksam und bitte ihn, einen neuen reinzulegen.
29. Januar 2012 um 10:22
Bodenbeläge gehören zur Wohnung und fallen nicht unter die Schönheitsreparaturen. Die muss der Vermieter tauschen, wenn ihr weg seid. Gilt allerdings nicht für den Bügeleisenabdruck, wenn der Teppich im Wohnzimmer sonst noch gut ist.
29. Januar 2012 um 10:44
Mir ist von der Rechtsprechung eine Dauer von 10-15 Jahren bekannt. Egal was ist es kommt auf ein spezielles Urteil für Euere Verhältnisse an. Woher weist Du dass es Billigbelag ist? Vielleicht kann Dein Vermieter Dir andere Belege vorlegen. Also braucht man einen Sachverständigen.
Sprich mit Deinem Vermieter darüber, wie er sie Sache sieht. Auch wenn Du vor Gericht Recht bekommst ist es mit viel Lauferei und Ärger verbunden.
Was sicher ist, dass die Abnutzung des Teppich in den Bereich des Vermieters fällt. Wieviel Prozent er für den Bügeleisenabdruck berechnet, mußt Du abwarten und notfalls dagegen gehen.
29. Januar 2012 um 10:50
Du wirst ihn ganz klar erneuern müssen, natürlich den billigsten. Hat keiner Deiner Bekannten eine Haftpflicht, ist doch durch den Bügeleisenabdruck ne Einladung, kostenlos an den Teppich zu kommen incl. Verlegung.